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Entscheid

ZKBER.2016.88

Definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes

23. Februar 2017Deutsch2 min

Source so.ch

Sachverhalt

7. A.___

und B.___ haben der C.___ AG für das erstinstanzliche Haupt- und das Summarverfahren

eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 5‘307.35 zu bezahlen.

Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt

CHF 30‘000.00.

Gegen

diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils

beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000

Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen

Erwägungen

Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die

Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des

Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren

Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Zivilkammer

des Obergerichts

Der

Vizepräsident Der

Gerichtsschreiber

Müller Schaller

Das Bundesgericht ist mit

Urteil vom 14. August 2017 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht

eingetreten (BGer 5A_235/2017).