Lexipedia

Entscheid

BEK 2017 118

Präsidial

25. Juli 2017Deutsch2 min

Source sz.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 200.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.

Erwägungen

4.

Zufertigung an die Beschwerdeführerin (1/R) sowie an C.________ (1/R) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), je unter Beilage der Rückzugserklärung, sowie nach definitiver Erledigung an die Oberstaatsanwaltschaft (1/R mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin

Versand

25.

Juli 2017 lul

Präsidial | Lexipedia