Lexipedia

Entscheid

BEK 2018 28

Präsidial

23. März 2018Deutsch2 min

Source sz.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 300.00 werden den Beschwerdeführern zu je Fr. 100.00 auferlegt.

3. Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt E.________, wird für das Beschwerdeverfahren aus der Staatskasse pauschal mit Fr. 500.00 (inkl. Auslagen und 7,6 % MWST) entschädigt.

Erwägungen

4.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.

5.

Zufertigung an C.________ (3/R), Rechtsanwalt E.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) und die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtsvizepräsident

Versand

23.

März 2018 kau