BEK 2021 138
Kammer
13. Oktober 2021Deutsch3 min
13. Oktober 2021 rfl
Source sz.ch
Kantonsgericht Schwyz
1
Verfügung vom 13. Oktober 2021
BEK 2021 138
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber.
In Sachen
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
1. Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,
Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin B.________,
2. unbekannte Täterschaft,
betreffend
Sistierung Strafverfahren
(Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. September 2021, SU 2021 5100 / SU 2021 5203);-
hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass:
- die Staatsanwaltschaft mit durch den Beschwerdeführer angefochtener Verfügung vom 10. September 2021 das Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft mit der Begründung sistierte, dass die Täterschaft bisher nicht habe ermittelt werden können und das Verfahren wieder aufgenommen werde, sobald neue Hinweise auf die Täterschaft vorliegen;
- die Staatsanwaltschaft mit Beschwerdevernehmlassung vom 22. September 2021 erklärte, die Verfahren wegen Tätlichkeiten und unerlaubten Befahrens des Trottoirs auf den Vorwurf der Missachtung eines Fahrverbots auszudehnen, mangels Ermittlungsansätzen indessen aktuell keine Handhabe für die Weiterführung der Strafuntersuchung habe;
- der Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. September 2021 aufgefordert wurde, gestützt auf Art. 383 StPO eine Sicherheitsleistung von Fr. 1'500.00 bis spätestens 8. Oktober 2021 zu leisten, unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfalle, und dass ihm diese Verfügung am 24. September 2021 zugestellt wurde (KG-act. 3);
- die Sicherheitsleistung nach Art. 383 Abs. 1 StPO an keine Voraussetzungen gebunden ist und unbesehen der Frage erhoben werden kann, ob die Privatklägerschaft ein Rechtsmittel nur im Strafpunkt oder auch im Zivilpunkt erhebt (BGE 144 IV 17 E. 2.2);
- der Beschwerdeführer die verlangte Sicherheitsleistung innert der gesetzten Frist nicht bezahlte;
- für die Sicherheitsleistung gemäss Art. 383 StPO keine Nachfrist angesetzt werden muss (BGer Urteile 6B_1125/2019 vom 6. November 2019 E. 6.3 und 6B_36/2018 vom 12. März 2013 E. 4; Lieber, in: Donatsch/Lieber/Summers/Wohlers [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. A. 2020, Art. 383 StPO N 4; Ziegler/Keller, in: Niggli/Heer/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. A. 2014, Art. 383 StPO N 2);
- somit androhungsgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten ist;
- Nichteintreten auf eine Beschwerde gestützt auf §§ 40 Abs. 2 und 41 Abs. 1 JG in die Kompetenz des Vorsitzenden fällt;
- gegen Nichteintretensentscheide gestützt auf Art. 383 StPO die Strafrechtsbeschwerde ans Bundesgericht nach Art. 78 ff. BGG offen steht (Schmid/Jositsch, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. A. 2018, Art. 383 StPO N 7);-
verfügt:
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 300.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.
Zufertigung an den Beschwerdeführer (1/R), die Staatsanwaltschaft
(1/A an die 2. Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/Zentraler Dienst) sowie nach definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).
Der Kantonsgerichtsvizepräsident
Versand
Sachverhalt
13. Oktober 2021 rfl
BEK 2021 138
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
BGE 144 IV 17ATF 144 IV 17DTF 144 IV 17
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
6B_1125/2019
Erwägungen
6B_36/2018
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
§ 40 JG
§ 41 JG
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
Art. 78 BGGart. 78 LTFart. 78 LTF
Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP
Art. 78 BGGart. 78 LTFart. 78 LTF
Art. 42 BGGart. 42 LTFart. 42 LTF