BEK 2023 21
Präsidial
4. Mai 2023Deutsch3 min
1. Mit drei separaten Verfügungen vom 13. Januar 2023 nahm die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Anzeigen von A.________ im Oktober 2022 gegen diverse Personen keine Strafuntersuchungen anhand, u.a. gegen Verantwortliche der Kantonspolizei, die sich weigerten, mündliche Anzeigen zu Protokoll zu nehmen, denen keine strafbaren Handlungen zu entnehmen waren. Gegen diese drei Nichtanhandnahmeverfügungen erhob A.________ mit bei der Post am 18. Februar 2023 aufgegebener Eingabe Beschwerde.
Source sz.ch
Kantonsgericht Schwyz
1
Verfügung vom 4. Mai 2023
BEK 2023 21-23
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,
Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,
Privatklägerin und Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,
Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin B.________,
betreffend
Nichtanhandnahme Strafverfahren
(Beschwerde gegen drei Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 13. Januar 2023, SU 2022 8839, 8843 und 10034);-
hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
nachdem sich ergeben und in Erwägung:
Sachverhalt
1. Mit drei separaten Verfügungen vom 13. Januar 2023 nahm die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Anzeigen von A.________ im Oktober 2022 gegen diverse Personen keine Strafuntersuchungen anhand, u.a. gegen Verantwortliche der Kantonspolizei, die sich weigerten, mündliche Anzeigen zu Protokoll zu nehmen, denen keine strafbaren Handlungen zu entnehmen waren. Gegen diese drei Nichtanhandnahmeverfügungen erhob A.________ mit bei der Post am 18. Februar 2023 aufgegebener Eingabe Beschwerde.
2. Die Beschwerde gegen schriftlich eröffnete Entscheide ist innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen (Art. 396 Abs. 1 StPO). Die Beschwerdefrist als gesetzliche Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 89 Abs. 1 StPO) und beginnt am Tag nach der Zustellung der anfechtbaren Verfügung oder am 7. Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch zu laufen (Art. 85 und 90 Abs. 1 StPO). Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Schweizerischen Post übergeben werden (Art. 91 Abs.2 StPO). Die Beschwerdeführerin holte die angefochtenen Verfügungen nicht innert sieben Tagen ab, so dass diese mit Ablauf dieser Frist als zugestellt gelten (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO). Damit erweist sich die Beschwerde jeweils als verspätet und darauf ist nicht einzutreten. Dies unbesehen davon, dass sich die Beschwerdeführerin nicht mit den Begründungen der angefochtenen Verfügungen auseinandersetzt, sondern über weite Teile bloss ihre bereits früher deponierten pauschalen und haltlosen Misshandlungsvorwürfe wiederholt.
3. Auf die verspätete und offensichtlich ungenügend begründete, mithin aussichtslose und damit bereits aus diesem Grund nicht unentgeltlich zu erledigende Beschwerde ist präsidial nicht einzutreten (§ 40 Abs. 2 i.V.m. § 40 Abs. 1 JG; Art. 136 StPO). Damit wird die unterliegende Beschwerdeführerin kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO);-
verfügt:
Auf die Beschwerde (BEK 2022 21-23) wird nicht eingetreten.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren von Fr. 500.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.
Zufertigung an die Beschwerdeführerin (1/R), das Polizeikommando Schwyz (1/R), C.________ (1/R), D.________ (1/R), E.________ (1/R), die Staatsanwaltschaft (1/A an die 2. Abteilung und 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst) und nach definitiver Erledigung an die 2. Abteilung der Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).
Der Kantonsgerichtsvizepräsident Der Gerichtsschreiber
Versand
Erwägungen
9.
Mai 2023 kau
BEK 2023 21
Art. 396 StPOart. 396 CPPart. 396 CPP
Art. 89 StPOart. 89 CPPart. 89 CPP
Art. 85 StPOart. 85 CPPart. 85 CPP
Art. 90 StPOart. 90 CPPart. 90 CPP
Art. 91 StPOart. 91 CPPart. 91 CPP
Art. 85 StPOart. 85 CPPart. 85 CPP
§ 40 JG
Art. 136 StPOart. 136 CPPart. 136 CPP
Art. 428 StPOart. 428 CPPart. 428 CPP
BEK 2022 21
Art. 78 BGGart. 78 LTFart. 78 LTF
Art. 42 BGGart. 42 LTFart. 42 LTF