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Entscheid

BEK 2024 28

Präsidial

27. März 2024Deutsch3 min

27. März 2024 amu

Source sz.ch

Kantonsgericht Schwyz

1

Verfügung vom 27. März 2024

BEK 2024 28

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber.

In Sachen

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4,

8832 Wollerau,

Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,

vertreten durch Staatsanwältin B.________,

betreffend

Sistierung

(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom

30. Januar 2024, SU 2022 9973);-

hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,

nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass

- die Staatsanwaltschaft am 30. Januar 2024 im Strafverfahren

SU 2022 9973 gegen unbekannte Täterschaft betreffend Betrug die Sistierung verfügte;

- der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Februar 2024 (Datum Postaufgabe) die Aufhebung dieser Sistierung beantragte, weil nicht alle Möglichkeiten der Blockierung und Rückführung von Geldern inkl. Rechtshilfe-ersuchen in Litauen und Spanien ausgeschöpft worden seien (vgl. KG-act. 1);

- der Beschwerdeführer gestützt auf Art. 383 StPO aufgefordert wurde, eine Sicherheit von Fr. 1’500.00 bis spätestens 29. Februar 2024 zu leisten, unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfall, und dass die entsprechende Verfügung dem Beschwerdeführer am 12. Februar 2024 zugestellt wurde (KG-act. 2);

- die Sicherheitsleistung nach Art. 383 Abs. 1 StPO an keine Voraussetzungen gebunden ist und unbesehen der Frage verlangt werden kann, ob die Privatklägerschaft ein Rechtsmittel nur im Strafpunkt oder auch im Zivilpunkt erhebt (BGE 144 IV 17 E. 2.2);

- der Beschwerdeführer die Sicherheit innert der gesetzten Frist nicht bezahlte;

- für die Sicherheitsleistung gemäss Art. 383 StPO keine Nachfrist angesetzt werden muss (BGer Urteile 6B_1125/2019 vom 6. November 2019 E. 6.3 und 6B_36/2018 vom 12. März 2018 E. 4; Lieber, in: Donatsch/‌Lieber/‌Summers/‌Wohlers [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. A. 2020, Art. 383 StPO N 4; Ziegler/‌Keller, in: Niggli/‌Heer/‌Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. A. 2014, Art. 383 StPO N 2);

- der Beschwerdeführer über die Nichtleistung der Sicherheitsleistung hinaus und trotz Ansetzung einer entsprechenden Nachfrist von 10 Tagen seine Eingabe vom 8. Februar 2024 nicht verbesserte, obwohl diese bereits gemäss verfahrensleitender Einschätzung den inhaltlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht genügte (vgl. KG-act. 3);

- deshalb androhungsgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer ausgangsgemäss die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen hat (vgl. Art. 428 StPO);

- über das Nichteintreten auf die Beschwerde gemäss §§ 40 Abs. 2 und 41 Abs. 1 JG präsidial entschieden werden kann;

- gegen gestützt auf Art. 383 Abs. 2 StPO ergangene Nichteintretensentscheide die Strafrechtsbeschwerde ans Bundesgericht nach Art. 78 ff. BGG offensteht (Schmid/‌Jositsch, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. A. 2018, Art. 383 StPO N 7);-

verfügt:

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 300.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Mass­gabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)

Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von

Art. 42 BGG entsprechen.

Zufertigung an den Beschwerdeführer (1/R), die Staatsanwaltschaft

(1/A an die 3. Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst) sowie nach definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtsvizepräsident

Versand

Sachverhalt

27. März 2024 amu

BEK 2024 28

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

BGE 144 IV 17ATF 144 IV 17DTF 144 IV 17

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

6B_1125/2019

6B_36/2018

Erwägungen

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

Art. 428 StPOart. 428 CPPart. 428 CPP

§ 40 JG

§ 41 JG

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

Art. 78 BGGart. 78 LTFart. 78 LTF

Art. 383 StPOart. 383 CPPart. 383 CPP

Art. 78 BGGart. 78 LTFart. 78 LTF

Art. 42 BGGart. 42 LTFart. 42 LTF