PRD 2020 14
Kammer
21. Oktober 2020Deutsch2 min
1
Source sz.ch
Kantonsgericht Schwyz
Sachverhalt
1
Beschluss vom 21. Oktober 2020
PRD 2020 14
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,
Vizepräsidenten Dr. Reto Heizmann und lic. iur. Daniela Pérez-Steiner.
In Sachen
Gerichte des Kantons Schwyz
betreffend
Justizverwaltung, Gerichtskalender 2021
hat das Präsidium,
1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichtskalender.
Erwägungen
2.
Es ist nach bewährten, aktuellen Bedürfnissen entsprechenden Grund-sätzen zu verfahren. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten.
3.
Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.
4.
Die Gerichte sind zu den vorgesehenen Terminen angehört worden. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsgericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-
beschlossen:
Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2021 die ordentlichen Sitzungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den ihnen im Gerichtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterverhandlungen, Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und die Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.
Ausserordentliche Gerichtstage dürfen mit ordentlichen Gerichtstagen eines andern schwyzerischen Gerichts ohne Absprache nicht kollidieren.
Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangsmassnahmengericht), die Oberstaatsanwaltschaft sowie des Kalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) bzw. Internet.
Namens des Präsidiums
Der Kantonsgerichtspräsident
Versand
22.
Oktober 2020 kau
PRD 2020 14
§ 43 JG