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Entscheid

PRD 2021 17

Kammer

24. September 2021Deutsch2 min

2. Es ist nach bewährten, aktuellen Bedürfnissen entsprechenden Grund-sätzen zu verfahren. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichts­ferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten.

Source sz.ch

Kantonsgericht Schwyz

1

Beschluss vom 24. September 2021

PRD 2021 17

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann,

Vizepräsidenten lic. iur. Daniela Pérez-Steiner und lic. iur. Stefan Weber.

In Sachen

Gerichte des Kantons Schwyz

betreffend

Justizverwaltung, Gerichtskalender 2022

hat das Präsidium,

nachdem sich ergeben und in Erwägung:

Sachverhalt

1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts­kalender.

2. Es ist nach bewährten, aktuellen Bedürfnissen entsprechenden Grund-sätzen zu verfahren. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichts­ferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten.

3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsgericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

beschlossen:

Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2022 die ordentlichen Sitzungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Gerichtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterverhandlungen, Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und die Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.

Erwägungen

Ausserordentliche Gerichtstage dürfen mit ordentlichen Gerichtstagen eines andern schwyzerischen Gerichts ohne Absprache nicht kollidieren.

Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangsmassnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung/zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) bzw. Internet.

Namens des Präsidiums

Der Kantonsgerichtspräsident

Versand

30.

September 2021 kau

PRD 2021 17

§ 43 JG