PRD 2023 11
Präsidial
7. November 2023Deutsch2 min
2. Verfahren wird nach bewährten und an die aktuellen Bedürfnissen angepassten Grundsätzen. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten.
Source sz.ch
Kantonsgericht Schwyz
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Beschluss vom 7. November 2023
PRD 2023 11
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner und Kantonsgerichtvizepräsident Stefan Weber.
In Sachen
Gerichte des Kantons Schwyz
betreffend
Justizverwaltung, Gerichtskalender 2024
hat das Präsidium,
nachdem sich ergeben und in Erwägung:
Sachverhalt
1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichtskalender.
2. Verfahren wird nach bewährten und an die aktuellen Bedürfnissen angepassten Grundsätzen. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten.
3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.
4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsgericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-
beschlossen:
Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2024 die ordentlichen Sitzungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Gerichtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterverhandlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.
Erwägungen
Ausserordentliche Gerichtstage dürfen ohne Absprache nicht mit ordentlichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.
Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangsmassnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung/zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet.
Namens des Präsidiums
Der Kantonsgerichtspräsident
Versand
10.
November 2023 kau
PRD 2023 11
§ 43 JG