PRD 2024 14
Präsidial
4. November 2024Deutsch2 min
2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts vorbehalten.
Source sz.ch
Kantonsgericht Schwyz
1
Beschluss vom 4. November 2024
PRD 2024 14
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,
Vizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner und Vizepräsident Jonas Rüegg.
In Sachen
Gerichte des Kantons Schwyz
betreffend
Justizverwaltung, Gerichtskalender 2025
hat das Präsidium,
nachdem sich ergeben und in Erwägung:
Sachverhalt
1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichtskalender.
2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts vorbehalten.
3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.
4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsgericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-
beschlossen:
Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2025 die ordentlichen Sitzungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Gerichtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterverhandlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.
Erwägungen
Ausserordentliche Gerichtstage dürfen nicht ohne Absprache mit ordentlichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.
Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangsmassnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung / zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet.
Namens des Präsidiums
Der Kantonsgerichtspräsident
Versand
4.
November 2024 amu
PRD 2024 14
§ 43 JG