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Entscheid

PRD 2024 14

Präsidial

4. November 2024Deutsch2 min

2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmass­nahmengerichts vorbehalten.

Source sz.ch

Kantonsgericht Schwyz

1

Beschluss vom 4. November 2024

PRD 2024 14

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,

Vizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner und Vizepräsident Jonas Rüegg.

In Sachen

Gerichte des Kantons Schwyz

betreffend

Justizverwaltung, Gerichtskalender 2025

hat das Präsidium,

nachdem sich ergeben und in Erwägung:

Sachverhalt

1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts­kalender.

2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmass­nahmengerichts vorbehalten.

3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantons­gericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

beschlossen:

Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2025 die ordentlichen Sitzungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Gerichtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterverhandlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmass­nahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.

Erwägungen

Ausserordentliche Gerichtstage dürfen nicht ohne Absprache mit ordentlichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.

Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangsmassnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung / zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet.

Namens des Präsidiums

Der Kantonsgerichtspräsident

Versand

4.

November 2024 amu

PRD 2024 14

§ 43 JG