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Entscheid

STK 2019 5

Präsidial

26. September 2019Deutsch3 min

Source sz.ch

Sachverhalt

2. Es werden keine Kosten erhoben.

3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.

4. Zufertigung an den Beschuldigten (1/R) sowie an die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Privatklägerin (1/R) und an die Staatsanwaltschaft March (1/A), je unter Beilage einer Kopie des Rückzugs der Berufung vom 25. September 2019 und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Aktenrückgabe und zur Mitteilung an die KOST).

Erwägungen

Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin

Der Gerichtsschreiber

Versand

26.

September 2019 kau