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Entscheid

ZK1 2025 13

Präsidial

18. Juli 2025Deutsch2 min

18. Juli 2025 amu

Source sz.ch

Kantonsgericht Schwyz

1

Verfügung vom 18. Juli 2025

ZK1 2025 13

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Jonas Rüegg.

In Sachen

A.________,

Klägerin und Berufungsführerin,

gegen

B.________,

Beklagter und Berufungsgegner,

betreffend

Abänderung Scheidungsurteil

(Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Höfe vom 7. April 2025, ZEO 2023 40);-

hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,

nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass:

- die Berufungsführerin ihre Berufung vom 8. Mai 2025 (Postaufgabe) gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Höfe vom 7. April 2025 (ZEO 2023 40) mit Schreiben datierend vom 1. Juli 2025 zurückzog (KG-act. 15), weshalb das Verfahren gestützt auf Art. 241 Abs. 3 ZPO abzuschreiben ist;

- bei diesem Ausgang die (reduzierten) Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 106 Abs. 1 ZPO);

- mangels Antrags und mangels Begründung eines entschädigungspflichtigen Aufwands keine Parteientschädigung zu sprechen ist;

- über die Verfahrensabschreibung gestützt auf § 40 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 JG präsidial entschieden werden kann;-

verfügt:

Das Berufungsverfahren wird abgeschrieben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 300.00 werden der Berufungsführerin auferlegt.

Eine Parteientschädigung wird nicht gesprochen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Mass-gabe von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Der Streitwert übersteigt Fr. 30’000.00.

Zufertigung an die Parteien (je 1/R), die Vor­instanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vor­instanz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtsvizepräsident

Versand

Sachverhalt

18. Juli 2025 amu

ZK1 2025 13

Art. 241 ZPOart. 241 CPCart. 241 CPC

Erwägungen

Art. 106 ZPOart. 106 CPCart. 106 CPC

§ 40 JG

§ 41 JG

Art. 72 BGGart. 72 LTFart. 72 LTF

Art. 42 BGGart. 42 LTFart. 42 LTF