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Entscheid

RBOG 2000 Nr. 15

RBOG 2000 Nr. 15

31. Dezember 2000Deutsch8 min

Source tg.ch

Sachverhalt

4. Aus diesen Gründen erweist sich die Berufung als aussichtslos, weshalb das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung abzuweisen ist.

Präsident des Obergerichts, 12. Oktober 2000, SBO.2000.12