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Entscheid

TVR 2004 Nr. 6

TVR 2004 Nr. 6

31. Dezember 2004Deutsch6 min

Source tg.ch

Sachverhalt

2.4 Nach dem Gesagten steht dem Beschwerdeführer kein auf Art. 7 ANAG gestützter Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu. Wenn das Verwaltungsgericht die Verweigerung der Bewilligungsverlängerung bestätigt hat, hat es in keinerlei Hinsicht Bundesrecht verletzt. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist abzuweisen.

Urteil des Bundesgerichts vom 2. März 2005 (2A.47/2005)