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Entscheid

AB.2003.00042

Wiedererwägungsentscheid mit Bedeutung eines Antrages ans Gericht.

25. März 2003Deutsch4 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1.???????? In Gutheissung der Beschwerde werden die angefochtenen Verf?gungen der AHV-Ausgleichskasse EXFOUR vom 30. Dezember 2002 betreffend die pers?nlichen Beitr?ge von G.___ f?r die Beitragsjahre 1996 bis 1999 sowie die Beitragszeit vom 1. bis 18. Januar 2000 aufgehoben, und es wird die Sache an die Ausgleichskasse zur?ckgewiesen, damit diese aufgrund der rechtskr?ftigen Bundessteuerveranlagung ?ber die Beitr?ge neu verf?ge.?

2.???????? Das Verfahren ist kostenlos.

3.???????? Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdef?hrer eine Prozess-entsch?digung von Fr. 800.-- (inkl. Barauslagen und MWSt) zu bezahlen.

4.???????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

Erwägungen

- Rechtsanwalt Pius M. Huber, unter Beilage einer Kopie von Urk. 7

- AHV-Ausgleichskasse EXFOUR

- Bundesamt f?r Sozialversicherung

5.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgen?ssischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgen?ssischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdef?hrenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugeh?rige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdef?hrende Person sie in H?nden hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).

Bez?glich Beitr?ge an die Familienausgleichskasse ist kein ordentliches Rechtsmittel gegeben.