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Entscheid

AL.2003.00043

ungenügende Arbeitsbemühungen allein sind nicht Ausdruck fehlender Vermittlungsfähigkeit sondern als ungenügende Wahrnehmung der Schadenminderungspflicht zu sanktionieren

25. März 2003Deutsch9 min

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Sachverhalt

1.???????? In Gutheissung der Beschwerde wird die Verf?gung des Amtes f?r Wirtschaft und Arbeit vom 3. Dezember 2002 aufgehoben, und es wird festgestellt, dass H.___ ab 1. Juli 2002 weiterhin vermittlungsf?hig ist und Anspruch auf Arbeitslosenentsch?digung hat, soweit auch die ?brigen Anspruchsvoraussetzungen erf?llt sind.

2.???????? Das Verfahren ist kostenlos.

3.???????? Der Beschwerdef?hrerin wird keine Prozessentsch?digung entrichtet.

4.???????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

- H.___

Erwägungen

- AWA Amt f?r Wirtschaft und Arbeit

- Staatssekretariat f?r Wirtschaft seco

sowie an:

- Arbeitslosenkasse des Kantons Z?rich, Winterthur

5.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgen?ssischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgen?ssischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdef?hrenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugeh?rige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdef?hrende Person sie in H?nden hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).