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Entscheid

AL.2003.00092

Wiedererwägungsweise Aufhebung der dem Einspracheentscheid zugrundeliegenden Verfügung während des Beschwerdeverfahrens

30. März 2003Deutsch4 min

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Sachverhalt

1.???????? In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid der Arbeitslosenkasse des Kantons Z?rich vom 11. Februar 2003 aufgehoben.

2.???????? Das Verfahren ist kostenlos.

3.???????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

- E___

Erwägungen

- Arbeitslosenkasse des Kantons Z?rich

- Staatssekretariat f?r Wirtschaft seco

- AWA Amt f?r Wirtschaft und Arbeit

4.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgen?ssischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgen?ssischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdef?hrenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugeh?rige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdef?hrende Person sie in H?nden hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).