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Entscheid

AL.2006.00414

Keine Vermittlungsfähigkeit mangels Betreuungsplatz für Kleinkind; keine Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit unmittelbar vor Stellenantritt.

14. Februar 2007Deutsch9 min

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Sachverhalt

1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid des AWA vom 26. September 2006 insoweit aufgehoben, als damit die Vermittlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 5. bis 31. August 2006 verneint wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Der Beschwerdeführerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4. Zustellung gegen Empfangsschein an:

Erwägungen

- G.___

- Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

- Staatssekretariat für Wirtschaft seco

- Unia Arbeitslosenkasse Meilen

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat (Art. 42 BGG).