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Entscheid

AL.2011.00016

Keine Versicherungsdeckung (auch nicht gestützt auf FZA/bilaterales Abkommen), da immer in Deutschland gearbeitet. - BGE 8C_332/2011

21. März 2011Deutsch4 min

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Sachverhalt

1.???????? Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.???????? Das Verfahren ist kostenlos.

3.?????????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

- X.___

Erwägungen

- Amt f?r Wirtschaft und Arbeit (AWA)

- Staatssekretariat f?r Wirtschaft seco

- Unia Arbeitslosenkasse A.___

4.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes ?ber das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht w?hrend folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

?????????? Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

?????????? Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdef?hrers oder seines Vertreters zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in H?nden hat (Art. 42 BGG).