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Entscheid

BRKE II Nrn. 0184-0185/2000

Mobilfunkbasisstationen. Ermittlung der Immissionen von mehrfrequenten Anlagen (mit verschiedenen Antennen).

18. Juli 2000Deutsch10 min

Source baurekursgericht-zh.ch

Erwägungen

935.

bzw. 1835 MHz – Leistungsabschwächungen von 3 dB (Antennen Azimut 100°) sowie 13 dB (Antennen Azimut 350°) zu berücksichtigen, was Abschwächungsfaktoren (g = 10<dB/10>) von 2,0 (Antennen Azimut 100°) bzw. 20,0 (Antennen Azimut 350°) entspricht (BUWAL, 1998, Beurteilung der NIS-Immissionen neuer Basisstationen von Mobilfunknetzen, a.a.0., S. 7). Eine Gebäudedämpfung ist hier (Aussenbereich) nicht zu beachten. Nach der Formel S = (P · G): (g · d · 4 · p · d2) ergeben sich für die strittigen Antennen der Swisscom AG äquivalente Leistungsdichten von 0,00054 W/m2 (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 100°; im vorliegenden Verfahren als Antennen 1 und 3 bezeichnet) und 0,000054 W/m2 (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 350°; im vorliegenden Verfahren als Antennen 2 und 4 bezeichnet). Die rechnerische Ermittlung der elektrischen Feldstärken (E = 3 7 7 ◊S ) ergibt 0,451 V/m (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 100°) und 0,143 V/m (Antennen mit Azimut 350°). Die vom Streitobjekt ausgestrahlten magnetischen Feldstärken (H = S /377 ) sind mit 0,0012 A/m (Antennen mit Azimut 100°) und 0,00038 A/m (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 350°) zu beziffern. Die magnetischen Flussdichten (B = S/242 ) betragen hier schliesslich 0,00149 μT (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 100°) und 0,00047 μT (Antennen 935 und 1835 MHz mit Azimut 350°). e) Zur Ermittlung der Gesamtimmissionen gemässArt. 8 USG ist zudem – wie schon dargelegt – die bereits in Betrieb stehende Mobilfunk-Basisstation der diAx mobile auf dem benachbarten Gebäude General Wille-Strasse 115 einzubeziehen. Diese besteht aus zwei Antennen des Typs Kathrein 739634 mit einer Leistung von je 300 WERP (Antennengewinn 17 dBi), welche im Frequenzbereich 935 MHz mit den Azimuten 0° und 130° senden (im vorliegenden Verfahren als Antennen 5 und 6 bezeichnet). Die Distanz zum Messpunkt im Aussenbereich der Liegenschaft Heerenstrasse 24 beträgt im Minimum rund 60 m. Die Abweichungen vom Antennenhauptstrahl misst bei der Antenne 5 (Azimut 0°) 60° (= 4 dB Æ g = 2,5) und bei der Antenne 6 (Azimut 130°) 70° (= 5 dB Æ g = 3,2). Für die bestehenden Antennen der diAx mobile ergeben sich nach den massgebenden und bereits im Detail erläuterten Berechnungsformeln beim genannten Messpunkt äquivalente Leistungsdichten von 0,0043 W/m2 (Antenne Azimut 0°) und 0,0034 W/m2 (Antenne Azimut 130°), elektrische Feldstärken von 1,27 V/m und 1,13 V/m, magnetische Feldstärken von 0,0034 A/m und 0,0030 A/m sowie magnetische Flussdichten von 0,0042 μT und 0,0037 μT. f) Die für die Antennen der Swisscom AG und der diAx mobile ermittelten Einzelimmissionen sind für die Berechnung der massgebenden Gesamtimmisionen (I) jeweils für die elektrischen und magnetischen Feldstärken sowie für die magnetischen Flussdichten nach der in Ziffer 13c der Erwägungen ausgeführten Berechnungsformel I = 2 jI S quadratisch zu summieren. Für den vorliegenden Messpunkt ergibt dies für die elektrische Feldstärke nach der massgebenden Formel S ( E 1 /E G1 ) 2 + ( E 2/E G2 ) 2 + ( E 3 /E G3 ) 2 + ( E 4 /E G4 ) 2 + ( E 5 /E G5 ) 2 + ( E 6 /E G6 ) 2 einen Wert von -- 3 of 4 -0,043 % des als Verhältniszahl dargestellten Immissionsgrenzwerts von 1. Dabei ist E1 = elektrische Feldstärke der Antenne 1 der Swisscom AG (935 MHz) von 0,451 V/m, E2 = elektrische Feldstärke der Antenne 2 der Swisscom AG (935 MHz) von 0,143 V/m, E3 = elektrische Feldstärke der Antenne 3 der Swisscom AG (1835 MHz) von 0,451 V/m, E4 = elektrische Feldstärke der Antenne 4 der Swisscom AG (1835 MHz) von 0,143 V/m, E5 = elektrische Feldstärke der Antenne 5 der diAx mobile (935 MHz) von 1,27 V/m und E6 = elektrische Feldstärke der Antenne 6 der diAx mobile (935 MHz) von 1,13 V/m sowie EG1, EG2, EG5, EG6 = Immissionsgrenzwert der elektrischen Feldstärke von 42,04 V/m bei einer Frequenz von 935 MHz und EG3, EG4 = Immissionsgrenzwert der elektrischen Feldstärke von 58,90 V/m bei einer Frequenz von 1835 MHz. Die analogen Berechnungen für die magnetische Feldstärke und die magnetische Flussdichte ergeben je 0,042. Damit hält die streitbetroffene Basisstation der Swisscom AG auch zusammen mit der bereits bestehenden Antennenanlage der diAx mobile die Immissionsgrenzwerte beim (nächstliegenden) rekurrentischen Messpunkt Heerenstrasse 24 klar ein. Folglich entspricht das Bauvorhaben der Swisscom AG diesbezüglich den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und ist insoweit bewilligungsfähig. … 14.b) Die NISV hat alle Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen mit einer äquivalenten Gesamtstrahlungsleistung von mindestens 6 WERP dem Vorsorgeprinzip unterstellt und dafür Anlagegrenzwerte festgelegt. Der Anlagegrenzwert ist die Emissionsbegrenzung für die von der betreffenden Anlage allein erzeugte Strahlung (Art.

3.

Ziffer 6 NISV). Damit ist hier keine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung weiterer elektromagnetischer Emittenten vorzunehmen. Neue und alte Anlagen müssen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung den, jeweiligen Anlagegrenzwert einhalten (Ziffer 65 Anhang 2 NISV), welcher für Mobilfunkbasisstationen als Effektivwert der elektrischen Feldstärke definiert wird. Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze und diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen nach den Buchstaben a und b zugelassen sind (Art. 3 Ziffer 3 NISV). Bei den hier strittigen kombinierten Frequenzbereichen um 900/1800 MHz darf die elektrische Feldstärke bei den genannten Orten mit empfindlicher Nutzung den Anlagegrenzwert von 5,0 V/m nicht überschreiten (Ziffer

64.

lit. c Anhang 1 NISV). Die Grenzwertberechnung hat gemäss Ziffer 13d der Erwägungen für die geplante Antennenanlage beim Messpunkt im Aussenbereich der rekurrentischen Liegenschaft Heerenstrasse 24 elektrische Feldstärken von je zweimal 0,451 V/m und 0,143 V/m ergeben. Gemäss der Berechnungsformel I = 2 jI S sind diese Werte quadratisch zu summieren, woraus eine elektrische Feldstärke von insgesamt 0,67 V/m resultiert. Damit liegt die elektrische Feldstärke bereits beim genannten Aussenbereich erheblich unter dem Anlagegrenzwert von 5,0 V/m, weshalb sich eine Berechnung für die rekurrentischen Wohnräume erübrigt. Dort wäre ohnehin noch zusätzlich die Gebäudedämpfung zu berücksichtigen.

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