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Entscheid

BV.2002.00084

Beseitigung Rechtsvorschlag auf Beitrags-Betreibung, Kostenauflage, Prozessentschädigung

10. Juni 2003Deutsch5 min

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Sachverhalt

1.???????? In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Kl?gerin Fr. 30'252.45 nebst Zins zu 5,5 % auf Fr. 29'697.80 seit 7. Mai 2002 zu bezahlen, und es wird der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 17513 des Betreibungsamtes A.___ (Zahlungsbefehl vom 19. September 2001) mit Ausnahme der Umtriebsentsch?digung von Fr. 500.-- aufgehoben.

2.???????? Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus:

Spruchgeb?hr:??????????????? Fr.? 2?000.--

Schreibgeb?hren:??????????? Fr.???? 145.--

Zustellungsgeb?hren:???? Fr.???? 133.--

Total:????????????????????????????? Fr.? 2'278.--

Erwägungen

?????????? werden der Beklagten aufgelegt. Rechnung und Einzahlungsschein werden der Kostenpflichtigen nach Eintritt der Rechtskraft zugestellt.

3.

???????? Die Beklagte wird verpflichtet, der Kl?gerin eine Prozessentsch?digung von Fr. 400.-- zu bezahlen.

4.

???????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

- Servisa Sammelstiftung der Kantonalbanken

- I.___

- Bundesamt f?r Sozialversicherung

5.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgen?ssischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgen?ssischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdef?hrenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugeh?rige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdef?hrende Person sie in H?nden hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).