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Entscheid

BV.2002.00100

Beitragsforderung, Betreibungsart

8. Juli 2003Deutsch7 min

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Sachverhalt

1.???????? In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Kl?gerin Fr. 25?441.50 nebst Zins zu 5 % seit dem 20. August 2002, Fr. 100.-- Mahnspesen sowie Fr. 150.-- Umtriebskosten zu bezahlen, und der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 18019 des Betreibungsamtes A.___ (Zahlungsbefehl vom 5. September 2002) wird in diesem Umfang aufgehoben.

2.???????? Das Verfahren ist kostenlos.

3.???????? Der Kl?gerin wird keine Prozessentsch?digung zugesprochen.

4. Zustellung gegen Empfangsschein an:

Erwägungen

- Stiftung Auffangeinrichtung BVG

- S.___

- Bundesamt f?r Sozialversicherung

5.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgen?ssischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgen?ssischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdef?hrenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugeh?rige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdef?hrende Person sie in H?nden hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).