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Entscheid

BV.2004.00080

Gutheissung einer Klage auf IV-Leistungen zwecks Unterbrechung der Verjährung bei unbestrittener momentaner Überentschädigung

12. Juli 2005Deutsch6 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1. a) In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin eine volle Invalidenrente zu gewähren, wobei die Ausrichtung wegen Überentschädigung einstweilen unterbleibt.

b) Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten die bezogene Freizügigkeitsleistung zurückzuerstatten.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Prozessentschädigung von Fr. 1'200.-- (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen.

Erwägungen

4.

Zustellung gegen Empfangsschein an:

- Rechtsanwalt Beat Gsell

- Rechtsanwalt Dr. André Largier

- Bundesamt für Sozialversicherung

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugehörige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdeführende Person sie in Händen hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).