Lexipedia

Entscheid

BV.2007.00074

Teilung der Austrittsleistungen nach Scheidung

17. Dezember 2007Deutsch5 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1. Die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge wird verpflichtet, den Betrag von Fr. 289'867.50 zu Lasten von A.___ auf das entsprechende Vorsorgekonto von B.___ bei der National Sammelstiftung BVG zu überweisen, wobei der genannte Betrag ab 12. April 2007 im Sinne der Erwägungen zu verzinsen ist.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Den Parteien wird keine Prozessentschädigung zugesprochen.

4. Zustellung gegen Empfangsschein an:

- TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge

Erwägungen

- Schweizerische National Sammelstiftung BVG

- Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG

- Rechtsanwalt Roland Schaub

- Rechtsanwalt Bruno Pellegrini, unter Beilage des Doppels von Urk. 12

- Bundesamt für Sozialversicherungen

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat (Art. 42 BGG).