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Entscheid

BV250032

Fristerstreckung im Konkursverfahren

5. Januar 2026Deutsch1 min

Bezirksgericht Horgen Untere Aufsichtsbehörde Geschäfts-Nr.: BV250032-F/UB/Wed Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug als Vorsitzender, Bezirksrichterin lic. iur. M. Bättig Signer und Bezirksrichterin Dr. iur. K. Schröder Bläuer sowie die Leitende Gerichtsschreiberin MLaw...

Source gerichte-zh.ch

Bezirksgericht Horgen Untere Aufsichtsbehörde

Geschäfts-Nr.: BV250032-F/UB/Wed

Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug als Vorsitzender, Bezirksrichterin lic. iur. M. Bättig Signer und Bezirksrichterin Dr. iur. K. Schröder Bläuer sowie die Leitende Gerichtsschreiberin MLaw N. Uhlmann

Urteil vom 5. Januar 2026

in Sachen

A._____ AG in Liquidation, Konkursitin

sowie

Konkursamt Wädenswil, Gesuchsteller

betreffend Fristerstreckung im Konkursverfahren

Nach Einsicht in das Gesuch um Fristverlängerung des Gesuchstellers vom 16. Dezember 2025 (act. 1);

da das Konkursverfahren innert einem Jahr nach Konkurseröffnung durchgeführt werden soll und diese Frist wenn nötig von der Aufsichtsbehörde verlängert wird (Art. 270 SchKG);

unter Hinweis auf die Begründung des Gesuchstellers für den zusätzlichen Zeitbedarf (act. 1);

da die beantragte Fristerstreckung angemessen ist;

weshalb die beantragte Fristerstreckung zu gewähren ist, und die Kosten auf Rechnung der Konkursmasse vom Gesuchsteller zu beziehen sind; -

wird erkannt:

Erwägungen

1.

Die Fristerstreckung gemäss Art. 270 Abs. 2 SchKG wird antragsgemäss bewilligt bis 28. Februar 2026.

2.

Die Kosten von Fr. 50.– werden auf Rechnung der Masse vom Gesuchsteller bezogen.

3.

Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an den Gesuchsteller.

BEZIRKSGERICHT HORGEN

Der Vorsitzende: Die Leitende Gerichtsschreiberin:

Dr. iur. O. Hug MLaw N. Uhlmann