EE250036
Eheschutz
20. Januar 2026Deutsch2 min
Bezirksgericht Horgen Einzelgericht Geschäfts-Nr. EE250036-F/UB/SY/LW Einzelgericht im summarischen Verfahren (Eheschutz) Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug Gerichtsschreiberin MLaw LL.M. S. Yildiz Verfügung vom 20. Januar 2026 in Sachen A._____, Gesuchstellerin vertre...
Source gerichte-zh.ch
Bezirksgericht Horgen Einzelgericht
Geschäfts-Nr. EE250036-F/UB/SY/LW
Einzelgericht im summarischen Verfahren (Eheschutz)
Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug Gerichtsschreiberin MLaw LL.M. S. Yildiz
Verfügung vom 20. Januar 2026
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin
vertreten durch MLaw X._____
gegen
B._____, Gesuchsgegner
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz
Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. August 2025 äusserten die Parteien, sich scheiden lassen zu wollen, und machten ein gemeinsames Scheidungsbegehren beim hiesigen Gericht anhängig (Prot. S. 5).
In der Fortsetzung zur Hauptverhandlung sowie Anhörung und Vergleichsverhandlung vom 12. Januar 2026 schlossen die Parteien eine Teilscheidungsvereinbarung sowie eine Vereinbarung über vorsorgliche Massnahmen (act. 16 in FE250178-F). Darüber hinaus ersuchten sie das Gericht übereinstimmend, das Eheschutzverfahren als durch Rückzug erledigt abzuschreiben. Vor diesem Hintergrund sind die Kosten des Eheschutzverfahrens gesamthaft im Rahmen des Scheidungsverfahrens FE250178-F festzusetzen sein.
Es wird verfügt:
Erwägungen
1.
Von der Teilscheidungsvereinbarung der Parteien vom 12. Januar 2026 wird Vormerk genommen.
2.
Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
3.
Die Kosten des Geschäfts-Nr.: EE250036-F sowie Geschäfts-Nr.: FE250178F werden gesamthaft im Geschäfts-Nr.: FE250178-F festgesetzt.
4.
Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
BEZIRKSGERICHT HORGEN
Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:
Dr. iur. O. Hug MLaw LL.M. S. Yildiz