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Entscheid

IV.2004.00955

Zusprechung einer ganzen anstelle einer halben Invalidenrente aufgrund LSE-Einkommensvergleich trotz noch offener medizinischen Fragen.

29. November 2005Deutsch10 min

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Sachverhalt

1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, vom 22. November 2004 aufgehoben und festgestellt, dass der Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 2002 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente hat.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Zustellung gegen Empfangsschein an:

- O.___

Erwägungen

- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle

- Bundesamt für Sozialversicherung

- Winterthur Columna Sammelstiftung 2. Säule, Postfach 300, 8401 Winterthur

4.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugehörige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdeführende Person sie in Händen hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).