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Entscheid

IV.2013.00469

Begründung für explizit angeordnete Weiterausrichtung der Rente nach Rückweisung an IV-Stelle

4. Juni 2013Deutsch5 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1.???????? Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdef?hrerin die bisherige ganze Rente w?hrend der mit Urteil des hiesigen Gerichts vom 16. Oktober 2012 angeordneten Abkl?rungen und bis zur neuen Entscheidung ?ber den Rentenanspruch weiter auszurichten.

2.???????? Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.???????? Der Beschwerdef?hrerin wird keine Prozessentsch?digung zugesprochen.

4.???????? Zustellung gegen Empfangsschein an:

Erwägungen

- Rechtsanw?ltin Yolanda Schweri

- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Z?rich, IV-Stelle

- Bundesamt f?r Sozialversicherungen

5.

???????? Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes ?ber das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht w?hrend folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

?????????? Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

?????????? Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begr?ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdef?hrers oder seines Vertreters zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in H?nden hat (Art. 42 BGG).