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Entscheid

LB050019

Vom Gericht bestellter Vertreter.

31. Mai 2006Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Für seine Tätigkeit als Vertreter des Beklagten im Sinne von § 29 ZPO wird Rechtsanwalt Dr. X eine Entschädigung von Fr. 4'559.55 aus der Gerichtskasse ausbezahlt.

2.

Der Beklagte wird verpflichtet, den Betrag der Gerichtskasse zu ersetzen. Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 31. Mai 2006 Geschäfts-Nr. LB050019/Z14

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