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Entscheid

LC120039

Entschädigung des unentgeltlichen Vertreters

13. Januar 2014Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Im Erledigungsentscheid vom 5. November 2013 wurden die Kosten- und Entschädigungsfolgen geregelt, insbesondere wurde von einer vollen Prozessentschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters der Gesuchstellerin, Rechtsanwalt … von Fr. 5'800.-- zuzüglich MWSt ausgegangen, welche im Umfang von drei Fünftel von der Gegenpartei erhältlich zu machen ist. Entsprechend wurde der Gesuchsteller im Dispositiv des Urteils verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, RA …, eine Prozessentschädigung von Fr. 3'480.-- zuzüglich MWSt zu bezahlen, Mit Eingabe vom 4. Dezember 2013 reicht RA … seine Honorarnote vom 4. Dezember 2013 mit der Zusammenstellung über seine Bemühungen und Barauslagen ein (act. 90 und act. 92). Er macht ein Honorar (inkl. Barauslagen von Fr. 375.50) von insgesamt Fr. 7'142.20 zuzüglich MWSt von Fr. 571.40 geltend.

2.1. Mit der Festsetzung der auf drei Fünftel reduzierten Prozessentschädigung wurde nur über diesen Teil der Prozessentschädigung materiell und abschliessend (im Dispositiv) entschieden, und der klägerische Rechtsvertreter

2.1. Mit der Festsetzung der auf drei Fünftel reduzierten Prozessentschädigung wurde nur über diesen Teil der Prozessentschädigung materiell und abschliessend (im Dispositiv) entschieden, und der klägerische Rechtsvertreter

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hat diesen Betrag von der Gegenseite erhältlich zu machen. Damit wurde über die restliche Höhe der Prozessentschädigung im Umfang von zwei Fünfteln nicht materiell (im Dispositiv) entschieden, so dass die Zusprechung von zwei Fünfteln eines höheren Betrages als von Fr. 2'320.-- an Rechtsanwalt … möglich ist. (Erwägungen zum ausgewiesenen und angemessenen vollen Honorar - es resultiert eine Zahlung für die noch offenen 2/5 in der Höhe von Fr. 2'720 [statt 2/5 von Fr. 5'800.-- = Fr. 2'320.--] zuzüglich Barauslagen und MWSt). Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 13. Januar 2014 Geschäfts-Nr. LC120039-O/Z04 -- 2 of 2 --