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Entscheid

LC160032

Ehescheidung

13. Dezember 2016Deutsch2 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen:

Die Berufungen der Parteien mit den Geschäfts-Nr. LC160031-O und LC160032-O richten sich gegen das Scheidungsurteil des Einzelrichters im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 22. März 2016. Die beiden Berufungsverfahren sind – nachdem beide Parteien um Bescheinigung der in Teilrechtskraft erwachsenen Punkte des vorinstanzlichen Urteils nachgesucht haben (Urk. 250, Urk. 255) – nunmehr zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO). Die Akten des vorliegenden Verfahrens sind als Urk. 259/239-267 zu den Akten des Verfahrens mit der Geschäfts Nr. LC160031-O zu nehmen.

Dispositiv

1. Das vorliegende Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC160032-O wird mit dem Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC160031-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung in Geschäfts-Nr. LC160031-O. Zürich, 13. Dezember 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. S. Notz versandt am: mc

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