LC160045
Ehescheidung
23. September 2016Deutsch1 min
Source gerichte-zh.ch
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LC160045-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC160042-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. M. Schaffitz sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 23. September 2016 in Sachen A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____ betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 19. Mai 2016 (FE160342-L) Nach Einsicht in die von der Berufungsbeklagten gegen dasselbe Urteil erhobene eigene Berufung (Geschäfts-Nr. LC160042-O), da sich eine gemeinsame Beurteilung der beiden Berufungen aufdrängt, -- 1 of 2 -wird beschlossen:
Erwägungen
1.
Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.
2.
Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3.
Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc
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