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Entscheid

LE120040

Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen (Obhut über die Kinder)

21. November 2012Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen:

Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE120039 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die

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Themen beider Verfahren decken, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE120039 zu vereinigen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.

Dispositiv

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE120039 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 21. November 2012 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se

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