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Entscheid

LE130051

Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung eheliche Wohnung)

22. August 2013Deutsch2 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen:

Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE130049 dieselben Parteien (und Verfahrensbeteiligten) in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE130049 zu vereinigen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.

Dispositiv

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE130049 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und die Verfahrensbeteiligten, je gegen Empfangsschein.

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Zürich, 22. August 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se

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