LE150052
Eheschutz
12. Oktober 2015Deutsch1 min
Source gerichte-zh.ch
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LE150052-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE150051 Mitwirkend: Oberrichter Dr. H.A. Müller, Präsident i.V., Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 12. Oktober 2015 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz Berufung gegen eine Verfügung und ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 11. August 2015 (EE140068-G)
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Es wird beschlossen:
Erwägungen
1.
Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE150051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2.
Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3.
Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE150052. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
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