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Entscheid

LE150052

Eheschutz

12. Oktober 2015Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE150051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE150052. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se

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