Lexipedia

Entscheid

LE200020

Eheschutz

25. Mai 2020Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 25. Mai 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. C. Faoro versandt am: sn

-- 2 of 2 --