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Entscheid

LF250124

Testamentseröffnung

4. März 2026Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren LF250124 wird mit dem Berufungsverfahren LF250122 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2.

Schriftliche Mitteilung an die Berufungsklägerin, gegen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: Dr. S. Scheiwiller versandt am:

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