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Entscheid

LQ100052

vorsorgliche Massnahmen (Mitwirkung)

6. Juli 2012Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

2.

Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100051 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 6. Juli 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. S. Clausen versandt am: ss -- 2 of 2 --