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Entscheid

LY130036

Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen: Besuchsrecht)

16. Dezember 2013Deutsch2 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen:

1.

Mit Eingabe vom 13. Dezember 2013, beim Obergericht eingegangen am 16. Dezember 2013, hat die Beklagte die Berufung zurückgezogen (Urk. 8). Das Berufungsverfahren ist entsprechend abzuschreiben.

2.

Die Beklagte hat für das Berufungsverfahren kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt (Urk. 1 S. 1 ff.; vgl. Art. 119 Abs. 5 ZPO). Ausgangsgemäss sind die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens der Beklagten aufzuerlegen (Art. 106 Abs. 1 ZPO). Mangels relevanter Umtriebe ist dem Kläger und der Verfahrensbeteiligten für das Berufungsverfahren keine Parteientschädigung zuzusprechen.

Dispositiv

1. Das Berufungsverfahren wird abgeschrieben.

2. Die zweitinstanzliche Entscheidgebühr wird auf Fr. 500.-- festgesetzt.

3. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

4. Für das Berufungsverfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an den Kläger und die Verfahrensbeteiligte unter Beilage eines Doppels von Urk. 1 und 8, sowie an die Vorinstanz, je gegen Empfangsschein.

6. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid an das Bundesgericht ist innert

30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht,

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1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Dies ist ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 98 BGG. Es handelt sich um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit. Die Beschwerde an das Bundesgericht hat keine aufschiebende Wirkung. Hinsichtlich des Fristenlaufs gelten die Art. 44 ff. BGG. Zürich, 16. Dezember 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. F. Rieke versandt am: dz -- 3 of 3 --