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Entscheid

LZ180011

Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)

13. Mai 2019Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

B._____, 2.... Kläger und Berufungsbeklagte

1.

vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____

1.

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L) ________________________________________

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Dispositiv

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am

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