LZ190016
Unterhalt und weitere Kinderbelange
5. März 2020Deutsch1 min
Source gerichte-zh.ch
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LZ190016-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LZ190015-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. R. Blesi Keller Beschluss vom 5. März 2020 in Sachen A._____, Beklagter, Erstberufungsbeklagter 1 und Zweitberufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____, gegen B._____, Kläger, Erstberufungsbeklagter 2 und Zweitberufungsbeklagter 1 vertreten durch MLaw Y._____, sowie C._____, Verfahrensbeteiligte, Erstberufungsklägerin und Zweitberufungsbeklagte 2 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Z._____, betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange -- 1 of 2 -Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im vereinfachten Verfahren am Bezirksgericht Winterthur vom 27. Mai 2019 (FK160032-K)
Es wird beschlossen:
Erwägungen
1.
Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ190015 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2.
Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LZ190015. Zürich, 5. März 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. R. Blesi Keller mc versandt am:
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