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Entscheid

NS060022

Strafanzeige gegen Behördenmitglieder und Beamte, Rekurslegitimation des Anzeigeerstatters

5. Dezember 2006Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

2.

Der Anzeigeerstatter, auf dessen Strafanzeige nicht eingetreten wird, ist zum Rekurs gegen den Nichteintretens-Entscheid nur legitimiert, wenn er zugleich Geschädigter ist bzw. wenn ihm durch die zur Anzeige gebrachten Handlungen unmittelbar ein Schaden zugefügt wurde oder zu erwachsen drohte (§ 395 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Geschädigter in diesem Sinne ist der Träger des durch die Strafdrohung geschützten Rechtsgutes, gegen das sich die Straftat ihrem Begriff nach richtet. Werden durch die Strafnorm vorab allgemeine Interessen geschützt, gilt zudem gemäss zürcherischem Strafprozessrecht als Geschädigter derjenige, dessen private Interessen, seien sie materieller oder ideeller Natur, durch die Straftat unmittelbar mitbeeinträchtigt werden, weil diese Beeinträchtigung die unmittelbare Folge der tatbestandsmässigen Handlung ist (ZR 103 Nr. 12 E. III/1a mit Hinweisen; BGE 120 Ia 220; Hauser/Schweri/Hartmann, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. A., Basel 2005, § 38 N 1 ff.; Schmid, Strafprozessrecht, 4. A., Zürich 2004, N 502 ff., 527; Schmid, in Donatsch/Schmid, Kommentar zur Strafprozessordnung des Kantons Zürich, § 395 N 13). Die Rekurrenten wurden durch die zur Anzeige gebrachten Handlungen weder unmittelbar geschädigt noch drohte ihnen daraus unmittelbar ein Schaden zu erwachsen. Namentlich sind sie nicht Träger des durch den Straftatbestand der ungetreuen Amtsführung geschützten Rechtsgutes (dazu Niggli, Basler Kommentar, Art. 314 StGB N 7). Ein in Betracht zu ziehender, dem Schutz individueller Rechtsgüter der Rekurrenten dienender Straftatbestand ist nicht ersichtlich. Deren allfällige mittelbare Beeinträchtigung als Einwohner der Politischen Gemeinde X. begründet keine Geschädigtenstellung. Die Rekurslegitimation der Rekurrenten ist deshalb zu verneinen, und auf den Rekurs ist nicht einzutreten." Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 5. Dezember 2006 NS060022 -- 2 of 2 --