Lexipedia

Entscheid

PA140050

Mangelhafte und nicht verbesserte Eingabe

9. Dezember 2014Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

3.

Umständehalber ist auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten.

Dispositiv

1. Das Verfahren wird abgeschrieben.

2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 9. Dezember 2014 Geschäfts-Nr.: PA140050-O/U Hinweis: vgl. auch OGerZH PA 130004 vom 14. Februar 2013

-- 1 of 1 --