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Entscheid

PF130044

Entscheid über eine Beschwerde

16. Oktober 2013Deutsch2 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die zweitinstanzliche Entscheidgebühr wird auf Fr. 650.-- festgesetzt und den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt.

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3.

Für das Beschwerdeverfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.

Schriftliche Mitteilung an die Beschwerdegegnerin unter Beilage einer Kopie von act. 29, an das Gemeindeammannamt K., sowie … Obergericht, II. Zivilkammer Urteil vom 16. Oktober 2013 Geschäfts-Nr.: PF130044-O/U

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