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Entscheid

PS110088

Begründung innerhalb der Beschwerdefrist

19. Mai 2011Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Dispositiv

I. Der Beschwerdeführer wird im Sinne der Erwägungen darauf hingewiesen, dass seine Beschwerdeschrift unvollständig ist. II. Dem Beschwerdeführer wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um für die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens bei der Obergerichtskasse, Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich, Briefadresse: Postfach 2401, 8021 Zürich, (Postkonto 80-10210-7) einen Vorschuss von Fr. 750.– zu leisten. III. Schriftliche Mitteilung an den Beschwerdeführer unter Beilage eines Einzahlungsscheines (gegen Empfangsschein sowie per A-Post), an die -- 2 of 3 -Beschwerdegegnerin unter Beilage einer Kopie von act. 1, sowie an die Obergerichtskasse, und zur Kenntnis an das Konkursamt B. Obergericht, II. Zivilkammer Verfügung vom 19. Mai 2011 Geschäfts-Nr.: PS110088-O/Z01 -- 3 of 3 --