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Entscheid

PS230092

Konkurseröffnung

24. Mai 2023Deutsch2 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen:

1.

Mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 9. Mai 2023 wurde über die Schuldnerin der Konkurs eröffnet (act. 3).

2.

Dagegen erhob die Gläubigerin mit Eingabe vom 17. Mai 2023 (Datum Poststempel) Beschwerde bei der Kammer und es wurde das Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PS230089 angelegt. Mit Eingabe vom 22. Mai 2023 (Datum Poststempel) erhob auch die Schuldnerin Beschwerde, wobei hierfür das vorliegende Verfahren angelegt wurde.

3. Beide Beschwerden haben den gleichen Entscheid der Vorinstanz zum Gegenstand und beide Parteien beantragen die Aufhebung der Konkurseröffnung. Es drängt sich daher auf, die beiden Verfahren in Anwendung von Art. 125 lit. c ZPO zu vereinigen und unter der Geschäfts-Nr. PS230089 weiterzuführen. Dementsprechend ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben.

3. Beide Beschwerden haben den gleichen Entscheid der Vorinstanz zum Gegenstand und beide Parteien beantragen die Aufhebung der Konkurseröffnung. Es drängt sich daher auf, die beiden Verfahren in Anwendung von Art. 125 lit. c ZPO zu vereinigen und unter der Geschäfts-Nr. PS230089 weiterzuführen. Dementsprechend ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben.

1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren-Nr. PS230089 zwischen denselben Parteien vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Verfahren (Geschäfts-Nr. PS230092) wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die II. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. PS230089. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. K. Würsch versandt am:

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