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Entscheid

RT110121

Rechtsöffnung

12. März 2012Deutsch1 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110120 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie zu den Akten des Prozesses RT110120. Zürich, 12. März 2012 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. G. Ramer Jenny versandt am: js

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