RT110121
Rechtsöffnung
12. März 2012Deutsch1 min
Source gerichte-zh.ch
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RT110121-O/U01.doc damit vereinigt Geschäfts-Nr. RT110120 Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, die Oberrichterinnen Dr. M. Schaffitz und Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. G. Ramer Jenny Beschluss vom 12. März 2012 in Sachen A._____, Klägerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____ gegen B._____, Beklagter und Beschwerdegegner vertreten durch Rechtsanwalt Y._____ betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dielsdorf vom 5. Juli 2011 (EB110166)
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Es wird beschlossen:
Erwägungen
1.
Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110120 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2.
Das Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3.
Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie zu den Akten des Prozesses RT110120. Zürich, 12. März 2012 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. G. Ramer Jenny versandt am: js
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