Lexipedia

Entscheid

SB120149

Betrug etc.

27. März 2012Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Zürich - Limmat vom 7. Oktober 2011 wird nicht eingetreten.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, inklusive derjenigen der amtlichen Verteidigung, werden auf die Gerichtskasse genommen.

3.

Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten − die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat − die B._____, … [Adresse] − die C._____ AG, … [Adresse] − die D._____, … [Adresse]

-- 2 of 3 --

− Frau E._____, … [Adresse] − Bundesamt für Migration sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz.

4. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 27. März 2012 Der Präsident: lic. iur. P. Marti Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Truninger -- 3 of 3 --

4. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 27. März 2012 Der Präsident: lic. iur. P. Marti Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Truninger -- 3 of 3 --

Betrug etc. | Lexipedia