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Entscheid

SB220218

Versuchter Mord etc.

19. Juni 2023Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Dispositiv-Ziffer 7 des Urteilsdispositivs des Obergerichtes des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 22. Mai 2023 (Geschäfts-Nr. SB220218) wird wie folgt berichtigt: " 7. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf: Fr. 3'000.00; die weiteren Kosten betragen: Fr. 18'500.00 amtliche Verteidigung. Fr. 2'154.– Kosten Standgebühren Fahrzeug C._____. Weitere Kosten hierzu bleiben ausdrücklich vorbehalten."

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2.

Für die Berichtigung werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen.

3.

Schriftliche Mitteilung an  die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten  die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich  die Kasse des Obergerichtes des Kantons Zürich sowie nach Ablauf der Rechtsmittelfrist an die Vorinstanz.

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 19. Juni 2023 Der Präsident: lic. iur. S. Volken Die Gerichtsschreiberin: MLaw T. Künzle -- 3 of 3 --

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 19. Juni 2023 Der Präsident: lic. iur. S. Volken Die Gerichtsschreiberin: MLaw T. Künzle -- 3 of 3 --

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