Lexipedia

Entscheid

SF230004

Verlängerung der Sicherheitshaft

17. Mai 2023Deutsch3 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Die Sicherheitshaft wird verlängert bis zum 17. Oktober 2023.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten − die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland − das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich − die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich, zu den Akten UH220413 (unter Rücksendung der Akten).

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 17. Mai 2023 Der Präsident: lic. iur. Ch. Prinz Der Gerichtsschreiber: MLaw L. Zanetti -- 3 of 3 --

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 17. Mai 2023 Der Präsident: lic. iur. Ch. Prinz Der Gerichtsschreiber: MLaw L. Zanetti -- 3 of 3 --

Verlängerung der Sicherheitshaft | Lexipedia